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Die AllStarCard ab 01. Oktober 2011 bei allen teilnehmenden Bergbahnen erhältlich!
Zeitlicher Gültigkeitsbereich:
Die AllStarCard gilt während der jeweiligen Betriebszeiten der genannten Skigebiete - längstens jedoch von 5. November 2011 bis 1. Mai 2012. Man behält sich vor, Liftanlagen/Pisten bei technischen Schwierigkeiten, Sturm und besonderen Witterungsbedinungen, Schneemangel, etc. sowie bei drohender Überfüllung zu sperren bzw. eine Kontingentierung oder eine Verkaufseinstellung der Skipässe vorzunehmen. In der Vor- und Nachsaison ist außerdem mit einem eingeschränkten Lift- und Pistenangebot zu rechnen. Für all diese Fälle besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.
Ablauf der Gültigkeit:
Nicht gefahrene Tage verlieren ihre Gültigkeit und werden weder rückvergütet, ersetzt noch gutgeschrieben.
Übertragbarkeit und Umtausch:
Die AllStarCard ist nicht übertragbar. Umtausch, Verschiebung oder Verlängerung der Gültigkeit sind nicht möglich.
Rückvergütung - bei Sportunfällen:
Auf Rückvergütung besteht kein rechtlicher Anspruch; allfällige Rückvergütungen sind reine Kulanzleistungen. Voraussetzung dafür ist jedenfalls die unverzügliche Hinterlegung des Skipasses des Verunfallten an einer unserer Kassen sowie die Beibringung eines ärztlichen Attestes eines am Urlaubsort ansässigen Arztes oder Krankenhauses. Ausnahmslos keine Rückvergütung für Tageskarten. Es gelten die von uns festgesetzten Rückverrechnungsmodalitäten. Wir behalten uns eine Ablehnung von Rückvergütungen ohne die Angabe von Gründen vor.
Verlust von Skipässen/Saisonkarten:
Kein Ersatz für verlorene und vergessene AllStarCards. Der Verlust einer Saisonkarte muss bei einer der Verkaufsstellen gemeldet werden.
Missbrauch:
Jede missbräuchliche Verwendung einer AllStarCard einschl. der Verwendung durch Dritte führt zum entschädigungslosen Entzug derselben. Außerdem wird eine Strafgebühr eingehoben.
Beförderungsbedinungen:
Die allgemeinen Beförderungsbedingungen der jeweils benützten Liftanlagen sind durch Aushang kundgemacht und für jeden verbindlich.
Davon ausgenommen sind Abendfahrten und Sonderfahrten außerhalb der gewöhnlichen Betriebszeiten.
Haftung:
Der Pistenhalter haftet nicht für Schäden, die einem Pistenbenützer durch das Fehlverhalten anderer entstehen. Bei besonders rücksichtsloser und gefährlicher Fahrweise sowie bei Missachtung von Sperren oder sonstigen Anordnungen muss mit dem Ausschluss der Beförderung gerechnet werden. Wir bemühen uns um Ihre Sicherheit und bitten Sie die FIS-Regeln zu beachten.
Skibus:
Kostenlose Skibusbenützung mit der AllStarCard lt. Bestimmungen des jeweiligen Skigebietes.
Kleinkinder-Regelung:
Für Kleinkinder (Geburtsjahrgang 2006 und jünger) gelten die gesonderten Preis- und Beförderungsbedingungen des jeweiligen Skigebietes.
Allgemeines:
Die einzelnen Leistungen, zu denen diese Karte berechtigt, werden von rechtlich selbständigen Unternehmen erbracht. Der Unternehmer, der die Karte verkauft, handelt für die anderen Unternehmer nur als deren Vertreter. Zur Erbringung der einzelnen Leistungen und zum Schadenersatz bei allfälligen Zwischenfällen ist daher nur der jeweilige Unternehmer verpflichtet.
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